Gemeinschaftskonto: Unsere TOP-Empfehlungen 2024

Suchst Du nach einem Gemeinschaftskonto? Auf unserer Seite findest Du das gemeinsame Konto ganz einfach – egal ob als kostenloses Partnerkonto, Haushaltskonto oder auch als WG-Konto. Wenn es noch schneller gehen soll: Dies sind unsere Top 3 Empfehlungen!

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Grundgebühr0 EUR beim Geldeingang von mind. 500 EUR im Monat und für alle unter 21 Jahren,
sonst 3,90 EUR mtl.
0 EUR
(ohne Bedingungen)
0 EUR beim Geldeingang von mind. 700 EUR im Monat, für alle unter 28 Jahren & bei aktiver Nutzung,
sonst 4,90 EUR mtl.
ec-KarteHauptkarte: kostenlos
Partnerkarte: kostenlos
Hauptkarte: kostenlos
Partnerkarte: kostenlos
Hauptkarte: kostenlos
Partnerkarte: kostenlos
KreditkarteHauptkarte: 0 EUR (MC)
Partnerkarte: 7 EUR (MC)
1. Karte: 0 EUR (Visa Debit)
2. Karte: 0 EUR (Visa Debit)
Hauptkarte: 0 EUR (Visa)
Partnerkarte: 0 EUR (Visa)
Dispozins10,85 % p.a.6,65 % p.a.6,5 % p.a.
BesonderheitBargeld kostenlos ein- und auszahlen an Deutsche Bank AutomatenBargeld kostenlos ein- und auszahlen an Commerzbank Automaten
Geld abhebenweltweit kostenlos Bargeld abhebenweltweit kostenlos Bargeld abhebenweltweit kostenlos Bargeld abheben
Weitere Infosnorisbank Top-GirokontoDKB Kostenloses Girokontocomdirect Girokonto
KontoeröffnungKonto eröffnen auf
www.norisbank.de
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Unser Tipp: Das Gemeinschaftskonto als Drittkonto nutzen

Am besten nutzt man ein gemeinsames Konto als sogenanntes Drittkonto. Zwar macht es für viele Menschen auch als Hauptkonto Sinn, man kann mit dem Gebrauch als Drittkonto aber alle Vorteile eines Gemeinschaftskontos nutzen, und die Risiken gleichzeitig minimieren.

Die meisten Probleme mit gemeinsamen Konten treten bei Trennungen oder Scheidungen auf. Einer der Parteien plündert das Konto oder sperrt den Zugang. Und obwohl dies nur Einzelfälle sind, und auch nicht jeder Partner nach einer Trennung so reagiert, macht es immer Sinn, einen Plan in der Hinterhand zu haben.

Deshalb ist das Partnerkonto als Drittkonto so sinnvoll. Man kann es zusammen nutzen, gemeinsam sparen und Ausgaben tätigen und trotzdem behält jeder sein eigenes Konto.

Was brauche ich überhaupt bei einem Partnerkonto?

Ein Gemeinschaftskonto macht den Alltag einfacher und angenehmer – allerdings nur, wenn das Konto auch an den individuellen Bedarf angepasst wird. Daher sollte vor jeder Eröffnung kurz überlegt werden, was man genau von dem neuen Bankkonto erwartet.

Nachfolgend findet sich eine ausführliche Erläuterung aller wichtigen Konditionen und Überlegungen, die jeder wissen sollte, bevor man ein gemeinsames Konto, zum Beispiel als WG-Konto, Partnerkonto oder Haushatskonto eröffnet.

Wie kann man ein Gemeinschaftskonto sinnvoll nutzen?

Geld ist einer der häufigsten Gründe für Streitigkeiten, sei es in der Familie oder unter Freunden. Mit einem gemeinsamen Konto kann man diesen Problemen vorgreifen.

Man kann es z. B. als Haushaltskonto nutzen. Jeder zahlt einen gewissen Betrag ein, der dann für Einkäufe oder Miete genutzt wird. Doch auch wer zusammen auf einen Urlaub oder eine große Anschaffung sparen möchte, kann dies mit einem gemeinsamen Girokonto tun.

Wer das Konto als Haushaltskonto nutzt, kann den monatlichen Überschuss zum Beispiel auf ein angeschlossenes Tagesgeldkonto überweisen und so etwas Geld für gemeinsame Anschaffungen sparen. Deshalb ist die Nutzung des Gemeinschaftskontos so sinnvoll, besonders wenn man es zu seinem eigenen Girokonto als Drittkonto nutzt.

Welche Vorteile bietet ein Gemeinschaftskonto?

Egal ob regelmäßige Ausgaben wie Miete oder Stromgebühren, oder eine große Anschaffung wie ein neues Auto oder Urlaub: Ein gemeinsames Konto erlaubt es, dass man zusammen auf etwas spart oder die Kosten gerecht aufteilt.

So entstehen keine Streitigkeiten über den Anteil an Ausgaben und man behält z. B. in einer Partnerschaft den Überblick über die finanzielle Situation.

Außerdem spart man womöglich Kosten: Es werden heute viele kostenlose Gemeinschaftskonten angeboten. Wer also als Paar zweimal Kontoführungsgebühren spart, kann hier monatlich bares Geld sparen.

Darüber hinaus erlaubt ein Partnerkonto mehr finanzielle Freiräume. Wenn beispielsweise eine Person in der Beziehung deutlich höhere Einkünfte hat und die andere eventuell mit wenig Geld auf einem eigenen Konto Verdienstausfälle haben würde, die das Konto in den Soll Bereich bringen würden, kann dies abgefedert werden. Dadurch entfallen sehr hohe Zinsen, die die Bank nach dem Ausgleich des fehlenden Betrages erheben würde.

Diese Vorteile bietet Dir ein Gemeinschaftskonto:

  1. Aufteilung der Kosten (z.B. Miete, Nebenkosten)
  2. Sparen auf eine größere Anschaffung (z.B. Auto, Haushaltsgeräte)
  3. Sparen von Kontoführungsgebühren
  4. Bei Engpässen mehr finanzielle Freiräume

Welche Nachteile können entstehen?

Nachteile ergeben sich bei Gemeinschaftskonten nur im Falle von Streitigkeiten zwischen den Kontoinhabern. Da die meisten Konten als ODER-Konten geführt werden, bei dem beide Parteien im gleichen Maße und unabhängig voneinander über das Konto verfügen können, sind Gemeinschaftskonten bei Problemen anfällig für z. B. die Plünderung des Kontos durch eine Partei. Deshalb sollte eine solche Eröffnung nur unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Vertrauensbasis erfolgen.

Wann macht ein gemeinsames Konto Sinn?

Spätestens, wenn man sich gemeinsame Ausgaben teilt, wie z. B. die Miete oder Kosten für Wasser und Strom, sollte für Paare ein gemeinsames Girokonto angelegt werden.

So behält man den Überblick über alle Ausgaben, und man ist sich immer sicher, dass alles auch ordnungsgemäß bezahlt wurde.

Welche Personengruppen oder Gemeinschaften von einem gemeinsamen Konto profitieren hängt maßgeblich von den Intentionen, die dahinterstehen, ab. Besonders in langjährigen Gemeinschaften, in denen regelmäßig gemeinschaftliche Ausgaben getätigt werden sollen, ist ein gemeinsames Konto sehr empfehlenswert.

Wie kann man ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Wer ein gemeinsames Konto eröffnen möchte, der kann dies heute bequem online tun. Benötigt wird immer der Personal- oder Reiseausweis beider Kontoinhaber. Man muss in der Regel schon im Antrag angeben, ob das Konto als gemeinsames Girokonto geführt werden soll, oder als Einzelkonto. Die Daten beider Antragsteller müssen schon im Antrag angegeben werden. Der online eingereichte Antrag muss meist noch unterschrieben werden, dafür kann man ihn entweder ausdrucken oder sich entgeltfrei zusenden lassen.

Während die meisten Banken heute noch das PostIdent-Verfahren nutzen, sind einige Unternehmen heute schon einen Schritt weiter und man kann seine Identität online mit dem VideoIdent-Verfahren per VideoChat bestätigen. Nutzt man das PostIdent-Verfahren, müssen beide Antragsteller bei der nächsten Poststelle vorsprechen und mit Hilfe ihrer Ausweise die Identität bestätigen lassen.

Wer einen Dispokredit oder einen Überziehungsrahmen beantragt, muss auch meist sein Einkommen darlegen – ohne regelmäßiges Einkommen gewähren die meisten Banken keinerlei Kredit.

Gemeinschaftskonto bei einer Direktbank oder einer Filialbank eröffnen?

Mit dem Aufstieg der Direktbanken hat die Anzahl an Kontenmodellen stetig zugenommen. Girokonten werden immer günstiger und flexibler und das gleiche trifft auch auf Gemeinschaftskonten zu. Trotzdem sind Filialbanken bis heute sehr beliebt. Für welche Bank man sich entscheidet, sollte immer an den eigenen Bedürfnissen an das Konto festgemacht werden.

Filialbank:

Filialbanken haben den Markt lange beherrscht und sich dabei die Wechsel-Faulheit der Kunden zunutze gemacht. Eine geringfügige Preiserhöhung treibt Kunden meist nicht dazu, ihr Konto zu kündigen. Der Stress erscheint auf den ersten Blick zu groß. Mit dem Auftauchen der Direktbanken haben sich aber auch die Filialen angepasst: Konten werden generell günstiger und auch das Angebot an Online-Banking wurde ausgebaut. Die klassische Filialbank stützt sich aber heute auf ihren fast einzigen Vorteil: Die Beratung. Für viele Kunden ist der persönliche Kontakt zu ihren Bankberater nicht durch Online-Chats oder E-Mails zu ersetzen. Wer also weiß, dass er viel Beratung benötigt, und eventuell seinen Berater schon gut kennt, der bevorzugt womöglich ein Haushaltskonto bei der Filialbank.

Direktbank:

Direktbanken bieten ihr Angebot primär online an. Durch die Einsparung an Mieten und Personal können sie ihre Konten meist günstiger anbieten. Schnell, flexibel und modern mit vielen Möglichkeiten zum Online-Banking – so sehen sich Direktbanken heute und für viele Kunden ist dies ein großer Anreiz. Doch sie haben auch Nachteile: Die persönliche Beratung fehlt meist und wird durch Chat, Telefonsupport oder E-Mail-Kontakt ersetzt. Auch die Verfügbarkeit an Geldautomaten kann im Einzelfall nur schlecht gegeben sein. Diese Nachteile sollte man im Vorfeld recherchieren, z. B. mit einem Girokonto Vergleich und an seinen individuellen Bedarf anpassen.

Die Arten von Gemeinschaftskonten

Es gibt insgesamt zwei Arten von Gemeinschaftskonten: Das UND-Konto und das ODER-Konto. Beide haben Vor- und Nachteile, die im Einzelfall zu Problemen führen können. Allerdings ist das ODER-Konto heute das meistgenutzte Gemeinschaftskonto – das UND-Konto ist in der Praxis kaum zu finden.

Das ODER-Konto kennzeichnet ein Gemeinschaftskonto, bei welchem beide Kontoinhaber gleichberechtigt verfügungsberechtigt sind. Egal ob Auszahlung, Überweisung oder Dauerauftrag: Es reicht, wenn einer der Partner diese Transaktionen ausführt – eine Anfrage an den zweiten Kontoinhaber gibt es nicht.

Dies ist in der Praxis praktisch: Man stelle sich vor, für jeden Einkauf mit EC-Karte müssen zwei Leute befragt werden. Dieser Vorteil kann aber auch Risiken haben: Jeder einzelne kann nicht nur auf das Konto einzahlen, sondern es womöglich auch überziehen. Für Kredite allerdings, müssen wiederum beide Kontoinhaber ihre Zustimmung geben. Auch bei einer Zwangsvollstreckung ist das ODER-Konto im Nachteil: Es reicht ein Vollstreckungstitel gegen nur einen Kontoinhaber um das Konto zu pfänden.

Vor Eröffnung eines ODER-Konto gilt es also, sich ehrlich die Frage zu stellen: Vertraue ich meinem Partner genug, um eine solche Verpflichtung einzugehen.

Am sichersten fährt man, wenn man zusätzlich zum gemeinsamen Konto noch ein eigenes Girokonto führt. Sollte es irgendwann wirklich zu Schwierigkeiten kommen, kann man immer noch auf sein Einzelkonto ausweichen.

UND-Konten sind heute nur selten geführt. Dies liegt an der unflexiblen Art der Kontoführung. Beide Kontoinhaber sind nur sogenannte Mitgläubiger. Das heißt, beide müssen jeder Transaktion zustimmen, sei es eine Überziehung oder einer simplen Geldabhebung am Automat. Dies macht das Konto für den Einzelnen zwar sicher, ist in der Praxis aber kaum durchführbar.

Gemeinschaftskonto als Drittkonto

Am besten nutzt man ein gemeinsames Konto als sogenanntes Drittkonto. Zwar macht es für viele Menschen auch als Hauptkonto Sinn, man kann mit dem Gebrauch als Drittkonto aber alle Vorteile eines Gemeinschaftskontos nutzen, und die Risiken gleichzeitig minimieren.

Die meisten Probleme mit gemeinsamen Konten treten bei Trennungen oder Scheidungen auf. Einer der Parteien plündert das Konto oder sperrt den Zugang. Und obwohl dies nur Einzelfälle sind, und auch nicht jeder Partner nach einer Trennung so reagiert, macht es immer Sinn, einen Plan in der Hinterhand zu haben. Deshalb ist das Partnerkonto als Drittkonto so sinnvoll. Man kann es zusammen nutzen, gemeinsam sparen und Ausgaben tätigen und trotzdem behält jeder sein eigenes Konto.

Gibt es irgendwelche Risiken bei Gemeinschaftskonten?

Besonders die geläufigen ODER-Konten basieren auf einem gewissen Vertrauensverhältnis. Beide Parteien können unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen – ohne, dass der andere davon weiß. Dies führt besonders bei Trennungen immer wieder zu Kontoplünderungen. Doch auch das UND-Konto ist risikoreich: Sind beide Kontoinhaber plötzlich zerstritten, kann eine Partei den Zugriff auf das Konto komplett sperren, indem er keiner Transaktion mehr zustimmt. Man sollte also immer im Hinterkopf behalten, dass ein gemeinsames Girokonto nicht nur praktisch ist, sondern auch mit gewissen Risiken daherkommt.

Depotkonto als Gemeinschaftskonto nutzen

Auch ein gemeinsames Konto kann als Depot geführt werden. Allerdings verhalten sich Aktien nicht wie Geld: Während ein Guthaben auf dem Konto beiden Parteien „gehört“, hat eine Aktie immer nur einen Aktieninhaber.

Somit unterscheidet man immer zwischen dem Aktienbesitz (nur einer der Kontoinhaber, aber beide können verschiedene Aktien innerhalb des Depots halten) und dem sogenannten Depotvertrag, der beide Parteien betrifft. Dieser Depotvertrag ist im Grunde nur dafür da, einer der Parteien Zugriff auf das Depot zu geben.