Für ein Vereinskonto benötigen Sie Unterlagen zum Verein und zur Vertretungsberechtigung. Welche Nachweise nötig sind, hängt von Rechtsform und Bank ab:
- Registerauszug: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, bei eingetragenen Vereinen.
- Satzung: in der aktuellen Fassung.
- Wahlprotokoll: Nachweis über die Wahl des Vorstands.
- Ausweise: von allen Vorständen, die das Konto vertreten.
Zusätzlich verlangt die Bank gegebenenfalls einen Transparenzregisterauszug, eine Mitgliederliste oder bei Gemeinnützigkeit einen Freistellungsbescheid.
FYRST nennt zusätzlich einen Nachweis der Mitgliederzahl, Qonto einen Nachweis der Mittelherkunft, Vivid einen Vorstandsbeschluss zur Kontoeröffnung und einen Registerauszug, der höchstens drei Monate alt ist.
Online eröffnen: Die Skatbank nutzt einen digitalen Antrag und VideoIdent über IDnow. Bei FYRST stellen Sie den Antrag online, die nach Vereinsregister erforderlichen Vorstandsmitglieder legitimieren sich per Video-Ident über WebID. EthikBank bietet Video-Ident, PostIdent oder eID, Qonto eine Identifizierung per Videocall, Vivid die Prüfung mit Ausweis und Selfie. Bei Sparkassen und Volksbanken erfragen Sie den Ablauf bei der gewählten regionalen Bank.
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