Gemeinschaftskonto kündigen – Das musst Du dabei beachten!

Worauf sollte man beim Gemeinschaftskonto kündigen genau achten? Denn wenn eine Beziehung in die Brüche geht, sich die Mitglieder in einer Wohngemeinschaft nur noch streiten oder eine Ehe für gescheitert gilt, ist das für keinen der beteiligten Personen angenehm. Mitten im Trennungsschmerz möchte sich keiner mit den profanen Dingen des Lebens auseinandersetzen. Doch oftmals ist dies unumgänglich, vor allem, wenn es um die bisher gemeinsam geführten Finanzen geht. Vielen Kontoinhabern eines Gemeinschaftskonto ist nämlich nicht bewusst, dass sie für Schulden ihrer Partner haften.

Gemeinsames Konto nach Trennung auflösen oder behalten?

Falls einer der beiden Kontoinhaber im Trennungsfall das gemeinsame Konto plündert, kann meistens nur noch juristischer Beistand helfen und der kostet viel Zeit, Nerven und Geld. Um das zu vermeiden, ist es das Beste, ein Gemeinschaftsgirokonto umgehend aufzulösen. Jeder Partner hat Anspruch auf die Hälfte des Guthabens, sofern nichts anderes in einem Ehevertrag oder ähnlichem Schriftstück vereinbart worden ist. Befinden sich Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto, sind alle Beteiligten hierfür verantwortlich, egal wer hier der Verursacher ist oder war.

Das Partnerkonto erst während oder nach der Scheidung aufzulösen, ist wenig sinnvoll. Auch wenn die getrennt lebenden Paare sich nach der Trennung noch einigermaßen verstehen, ist eine Auflösung des Partnerschaftskontos das Beste für alle Parteien. Dasselbe gilt für Paare, die ohne Trauschein zusammenleben und auch für Mitglieder einer Wohngemeinschaft.

Was kann man machen, wenn sich der Partner weigert das gemeinsame Konto zu kündigen?

Falls ein Ehegatte oder Partner sich weigert, das Paarkonto aufzulösen, bleibt oftmals nur die umständliche Methode, eine Zahlungsumleitung zu veranlassen. Diese Umleitung verhindert den weiteren unerwünschten Zugriff auf Gelder, die sich auf dem Bankkonto befinden. Die beste Methode ist es, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen und die Änderungen der Kontoverbindung unverzüglich bei Behörden oder dem Arbeitgeber bekannt zu geben.

Kann ein gemeinsames Girokonto einseitig und ohne Partner aufgelöst werden?

Ein einseitiges Kündigen oder Auflösen des Gemeinschaftskontos ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies gilt, wenn es nur einen Kontoinhaber und einen Verfügungsberechtigten mit entsprechender Vollmacht gibt. Hier kann der Inhaber des dieses Konto alleine auflösen und schließen und die Vollmacht des Partners jederzeit wieder zurückziehen. Der Kontoinhaber verfügt über das Guthaben, Dispositionskredite und alles andere, was das Partnerkonto betrifft. Der Verfügungsberechtigte kann bei solch einer Variante weder das Konto auflösen, noch über den Dispositionskredit hinaus das gemeinsame Konto überziehen. Er hat nur die Möglichkeit, sich an dem vorhandenen Guthaben im Rahmen des Dispositionskredits zu bedienen.

Was passiert mit dem Guthaben auf dem Paarkonto?

Generell ist die Kündigung eines bestehenden Gemeinschaftskontos völlig unproblematisch, falls die Parteien sich bei der Verteilung des Guthabens einig sind. Es bedarf nur eines Schriftstückes, auf dem sich alle Unterschriften der beteiligten Kontoinhaber befinden. Oftmals kommt man aber nicht zu einer gütlichen Einigung, dann werden solche Auseinandersetzungen vor Gericht geklärt. Das ist nicht nur sehr unangenehm und beansprucht Zeit, sondern kostet auch noch eine Menge Geld.

Wie sieht es mit einem Gemeinschaftskonto mit Schulden?

Falls sich kein Guthaben, sondern nur Schulden auf dem Partnerkonto befinden, führt diese Tatsache zu den meisten Problemen. Keiner will dafür verantwortlich sein, doch es ist vollkommen gleichgültig, wer für die Entstehung der Schuldenlast gesorgt hat. Diese werden generell auf alle Kontoinhaber gleichmäßig verteilt. Dies gilt für Mitglieder einer Wohngemeinschaft ebenso, wie für Paare ohne Trauschein und Ehepartner. Falls einer der Parteien nicht in der Lage ist, für die Schulden aufzukommen, muss ein anderer Kontopartner uneingeschränkt dafür haften.

Wie läuft die Auflösung bzw. Kündigung eines Gemeinschaftskonto ab?

Um ein Gemeinschaftsgirokonto auflösen, wendet man sich immer an seine Vertragsbank. Allerdings bedarf es hierzu immer der Zustimmung aller Beteiligten. Bei einem gemeinsamen Termin, mit einer Vollmacht oder einer schriftlichen Kündigung per Einschreiben, kann das Partner Girokonto aufgelöst oder aber in ein Einzelkonto umgewandelt werden. Falls Guthaben vorhanden ist, wird dieses jeweils hälftig auf die Parteien aufgeteilt. Nach dem Auflösen des Vertrages entfällt jeglicher Anspruch des ausscheidenden Partners.

Schriftliche Kündigung vorbereiten

Wer sein Haushaltskonto schriftlich kündigen möchte, benötigt sämtliche Unterschriften aller Kontoinhaber. Bei einer gültigen Kündigung sollten folgende Informationen unbedingt enthalten sein:

  • Datum
  • Name und Anschriften sämtlicher Kontoinhaber
  • Kontonummer
  • Girokonto, auf das gegebenenfalls Restbeträge zu überweisen sind
  • Freistellungsauftrag gegebenenfalls zu löschen
  • Bankkarten aller Kontoinhaber
  • Unterschriften der Kontoinhaber

Unser Tipp: Persönliches Einzelkonto verfügen

Um solche Streitfälle zu vermeiden, ist es am besten, neben dem gemeinsamen Girokonto für Paare auch noch über ein persönliches Einzelkonto zu verfügen. Auf dieses lässt man sich sein Gehalt überweisen und im Ernstfall können so finanzielle Risiken minimiert oder sogar ganz ausgeschlossen werden.

Für das Gemeinschaftskonto empfiehlt es sich, bestimmte individuelle Vereinbarungen zu treffen, falls sich größere Beträge auf diesem Partnerkonto befinden. Solche Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten und von den jeweiligen Beteiligten unterschrieben werden. So vermeidet man böse Überraschungen bei einer Trennung.

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