Gemeinschaftskonto Vergleich: 11 gemeinsame Girokonten (04/2024)

In unserem Gemeinschaftskonto Vergleich zeigen wir Ihnen nicht nur, welche Banken ein Gemeinschaftskonto-Modell anbietet, sondern auch wo die Vor- und Nachteile liegen. In vielen Fällen werden vorteilhafte Prämien und Boni von Banken angeboten, welche die Eröffnung noch attraktiver machen.

Egal ob für Familien, junge Paare oder die Studenten-WG, die ihre Haushaltsplanung in den Griff bekommen möchte, ein Gemeinschaftskonto macht in vielen Fällen das Leben flexibler und einfacher!

Bank / Anbieter
Grundgebühren
GirocardKreditkarte
pro Jahr
Dispozins
p.a.
BesonderheitenMehr Infos
Kostenlos ohne & mit Mindestgeldeingang
DKB LogoDKB
Kostenloses Girokonto

0,00 €
1. Karte: 0,99 € mtl.
2. Karte: 0,99 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
(Visa Debit)
6,65 %+ kostenlose Kontoführung (ohne Bedingungen)
+ kostenlose Partnerkarten
+ weltweit gratis Bargeld abheben
+ Apple Pay, Google Pay
zur Bank
comdirect Logocomdirect
Girokonto

0,00 €
ab 700 € Geldeingang im Monat & für alle unter 28 Jahren & bei aktiver Nutzung, sonst 4,90 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
6,5 %+ kostenlose Kontoführung (ab 700 € Geldeingang im Monat, Eigenüberweisungen sind erlaubt, für alle unter 28 Jahren und bei aktiver Nutzung)
+ kostenlose Partnerkarten
+ 3x im Jahr gratis Bargeld an den Commerzbank-Automaten einzahlen, danach jeweils 4,90 €
+ weltweit gratis Bargeld abheben
+ Apple Pay, Google Pay
zur Bank
Commerzbank LogoCommerzbank
Girokonto

0,00 €
ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 9,90 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
9,75 %+ kostenlose Kontoführung (ab 700 € Geldeingang im Monat)
+ 50 € Startguthaben (nach 3-monatiger aktiver Kontonutzung)
+ unbegrenzt gratis Bargeld abheben und einzahlen
+ Apple Pay, Google Pay
zur Bank
ING Logo0,00 €
ab 700 € Gehaltseingang im Monat und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,90 € mtl.
1. Karte: 0,99 € mtl.
2. Karte: 0,99 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
10,99 %+ kostenlose Kontoführung (ab 700 € Gehaltseingang im Monat)
+ kostenlose Partnerkarten
+ inkl. Tagesgeldkonto (optional)
+ gratis Bargeld abheben mit der VISA-Card [Debitkarte] (Deutschland und alle Euro-Länder)
+ Apple Pay, Google Pay
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1822direkt Logo1822direkt
1822MOBILE

0,00 €
ab monatlich 0,01 € Geldeingang, sonst 1,90 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
nicht vorhanden7,17 %+ kostenlose Kontoführung (ab mind. 0,01 € Geldeingang im Monat)
+ 25 € Prämie (bis 30.06.2024)
+ kostenlose Partnerkarten
+ 4x kostenlos im Monat Bargeld an Sparkassen-Automaten abheben
+ 50 € Prämie für die Empfehlung
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1822direkt Logo1822direkt
Girokonto Klassik

0,00 €
ab monatlich 700 € Geldeingang, sonst 3,90 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
1. Karte: 30 €
2. Karte: 30 €
7,17 %+ kostenlose Kontoführung (ab mind. 700 € Geldeingang im Monat)
+ kostenlose Partnerkarten
+ 75 € Prämie (bis 30.06.2024)
+ 6x kostenlos im Monat Bargeld an Sparkassen-Automaten abheben
+ 50 € Prämie für die Empfehlung
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Postbank LogoPostbank
Giro extra plus

0,00 €
ab 3.000 € Geldeingang im Monat, sonst 10,90 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 6 €
1. Karte: 0 €
2. Karte: 0 €
10,55 %+ kostenlose Kontoführung (ab 3.000 € Geldeingang im Monat)
+ kostenlose VISA Card im 1. Jahr, danach 5 € pro Jahr
+ 6.000 Filialen mit persönlichen Ansprechpartnern
+ kostenfrei Bargeld abheben und einzahlen
zur Bank
Kostenpflichtige Gemeinschaftskonten
Postbank LogoPostbank
Giro plus

4,90 € mtl.
1. Karte: 0 €
2. Karte: 6 €
1. Karte: 29 €
2. Karte: 29 €
10,55 %+ kostenlose VISA Card im 1. Jahr (danach 29€)
+ 6.000 Filialen mit persönlichen Ansprechpartnern
+ kostenfrei Bargeld abheben und einzahlen
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bunq Logobunq
Premium

7,99 € mtl. + 2,99 € mtl.
nicht vorhandenbis zu 3 Karten sind inklusive+ Kontoführung per Smartphone
+ 25 Unterkonten sind inklusive
+ 10x Abhebungen pro Monat frei, dann 0,99 € pro Abhebung
+ Apple Pay, Google Pay
zur Bank
bunq Logobunq
Premium SuperGreen

16,99 € mtl. + 2,99 € mtl.
nicht vorhandenbis zu 3 Karten sind inklusive+ Kontoführung per Smartphone
+ 25 Unterkonten sind inklusive
+ 10x Abhebungen pro Monat frei, dann 0,99 € pro Abhebung
+ Apple Pay, Google Pay
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Was ist genau ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit mehreren (meist zwei) Inhabern. Jeder dieser Inhaber ist gleichzeitig Gläubiger und Schuldner der Bank. Jeder Inhaber haftet also in vollem Umfang, nicht zur Hälfte oder nur einem Teil für eventuelle Schulden.

Ein solches Konto ist praktisch für Paare oder Eheleute, aber auch für WG’s oder Freunde, die zusammen auf einen Urlaub sparen möchten. Jeder kann auf das Konto zugreifen, jeder kann auf das Konto einzahlen. Somit sollte für jeden, der ein gemeinsames Konto eröffnen möchte, auch ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen.

Wer kann ein gemeinsames Konto eröffnen?

Im Grunde kann jeder ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Verpflichtend sind immer nur mindestens zwei Kontoinhaber, die sich gegenüber der Bank identifizieren müssen und volljährig sein müssen.

Besonders sinnvoll und oft genutzt sind gemeinsame Konten für Ehepaare. Aber auch WG’s oder Lebensgemeinschaften können von den Vorteilen profitieren.

Für diese Personengruppen ist ein Gemeinschaftskonto besonders empfehlenswert:

  • Ehepaare
  • WGs (Wohnungsgemeinschaften)
  • Lebensgemeinschaften

Muss man einen gemeinsamen Wohnsitz haben?

Bei vielen Banken ist ein gemeinsamer Wohnsitz Pflicht, was das Konto so praktisch für Ehepaare und WG’s macht. Doch nicht alle Banken verlangen den gemeinsamen Wohnsitz. Ein Blick in die AGB der Bank ist vor Eröffnung also immer Pflicht, wenn man das Konto als Sparkonto für Freunde etc nutzen möchte.

Worauf muss man beim Gemeinschaftskonto eröffnen achten?

Das perfekte Gemeinschaftskonto ist das Konto, welches optimal auf die eigenen Bedürfnisse angepasst ist. Daneben gibt es natürlich auch Konditionen, die von Banken festgelegt werden. Für jeden sind diese angebotenen Optionen unterschiedlich wichtig, weshalb man seine Prioritäten schon vor der Eröffnung kurz festlegen sollte.

Was brauche ich überhaupt bei einem Partnerkonto?

Ein Gemeinschaftskonto macht den Alltag einfacher und angenehmer – allerdings nur, wenn das Konto auch an den individuellen Bedarf angepasst wird. Daher sollte vor jeder Eröffnung kurz überlegt werden, was man genau von dem neuen Bankkonto erwartet.

Nachfolgend findet sich eine ausführliche Erläuterung aller wichtigen Konditionen und Überlegungen, die jeder wissen sollte, bevor man ein gemeinsames Konto, zum Beispiel als Partnerkonto, WG-Konto, Haushatskonto eröffnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem UND- und ODER-Konto?

„Wir brauchen ein gemeinsames Konto!“ Schnell gesagt und geplant, aber spätestens bei der Eröffnung stellt sich oft die Frage: Was meint die Bank denn mit ODER-Konto? Tatsächlich werden die meisten Gemeinschaftkonten als ODER-Konto geführt. Und das macht Sinn: Mit einem ODER-Konto eröffnet man ein Girokonto, bei welchem beide Partner gleichberechtig verfügen können. Jeder kann also, ohne den anderen fragen zu müssen, Zahlungen tätigen, Überweisungen ausführen oder Daueraufträge anweisen.

Nicht so bei einem UND-Konto. Hier müssen beide Kontoinhaber jeder einzelnen Transaktion zustimmen – egal ob beim Bezahlen im Supermarkt oder der Lastschrift des Vermieters. Deshalb ist das ODER-Konto für die meisten Menschen praktisch und versorgt sie mit der nötigen Flexibilität.

Filialbank oder Direktbank?

Als erste Überlegung sollte anstehen, welche Art von Bank es denn werden soll. Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchte, sollte sich die Vor- und Nachteile von Filialbanken und Direktbanken genau anschauen.

Beide Bankenarten haben mittlerweile gute Online-Banking Tools und auch die Beratung ist bei beiden gegeben – Direktbanken zählen hierbei auf Live-Chats oder Telefonsupport rund um die Uhr.

Ein Nachteil, der Direktbanken oft nachgesagt wird, ist ein schlechtes oder nicht ausgebautes Filialnetz. Dies verbinden viele mit der Annahme, dass somit auch wenige Bankautomaten zur Verfügung stehen. Seitdem sich Deutschlands Banken aber entweder dem CashPool oder Cash Group Automatennetz angeschlossen haben, sind Kunden kaum mehr an spezielle Automaten gebunden. In der Regel sind Direktbanken günstiger – dies liegt an den Einsparungen, die sie vornehmen können, weil keine teuren Filialmieten und Personal gezahlt werden muss.

Wem persönlicher Kontakt wichtig ist, der entscheidet sich für eine Filialbank am Wohnort. Besonders die Nähe zur eigenen Filiale ist ein Aspekt, den viele Kunden nicht missen möchten. Junge Menschen aber, tendieren immer stärker zu Direktbanken. Sie kennen ihren Bankberater nicht mehr persönlich – Effektivität, Kostenersparnis und moderne Kommunikationsmittel sind ihnen wichtiger.

Auf was muss ich beim Gemeinschaftskonto Vergleich achten?

Gemeinschaftskonto Vergleich durchführen

Es macht Sinn, sich vor der Eröffnung Gedanken darüber zu machen, was man genau von einem Konto erwartet. Dafür ist ein ausführlicher Vergleich nötig. Um herauszufinden, wie es um den eigenen Bedarf an Angeboten aussieht, ist es sinnvoll, folgende Checkliste gemeinsam durchzusehen. Beantwortet man alle Fragen, weiß man, welche Kosten entstehen können und was einem persönlich wichtig ist.

  1. Kontoführungsgebühren
    Soll es ein kostenloses Girokonto werden oder sind wir bereit, für bessere Konditionen Geld zu zahlen? Ist das Konto wirklich kostenfrei oder wird ein Mindestgeldeingang vorausgesetzt?
  2. EC-Karten, Girokarten, Kreditkarten
    Brauchen wir jeder eine Kreditkarte? Wie hoch sind die Kosten für Kreditkarte, aber auch Partnerkarten und die Ausstellung von Girokarten?
  3. Kosten für Kredite, Dispokredit und Überziehung
    Wie hoch sind die Zinsen für eventuelle Kredite? Nutzen wir diese oft?
  4. Tagesgeldzinsen
    Soll ein Tagesgeldkonto an das gemeinsame Konto angeschlossen sein. Wie hoch sind die Zinsen für Guthaben?
  5. Bargeldeinzahlungen
    Müssen wir viel Bargeld einzahlen? Wie gut ist die Verfügbarkeit an Automaten in unserer Stadt?
  6. Persönliche Betreuung
    Brauchen wir einen Bankberater, der uns in Krisen schnell hilft?
  7. Ausland
    Reisen wir viel und benötigen deshalb eine Kreditkarte, die im Ausland günstig zu nutzen ist? Wie ist die Bargeldverfügbarkeit im Ausland?
  8. Kosten für Transaktionen
    Ist das Konto kostenlos, es fallen aber im Kleingedruckten Gebühren für einfache Buchungen wie Überweisungen oder Daueraufträge an? Wie hoch sind die Kosten dafür und nutzen wir Services wie Schecks überhaupt?

Kosten eines Gemeinschaftskontos

Wie auch bei einem Einzelkonto, unterscheiden sich die Kosten für ein Gemeinschaftskonto zwischen den einzelnen Banken teilweise erheblich.

Es gibt sowohl Banken, die Kontoführungsgebühren erheben, neue oder zusätzliche EC-Karten und Kreditkarten in Rechnung stellen, hohe Zinsen verlangen, wenn Sie Ihr Konto einmal überziehen sollten und selbst sowohl einen niedrigen Zinssatz, als auch mittelmäßigen Service bieten. Andere Banken hingegen bieten Ihnen das komplette Gegenteil und erweisen sich als idealer Vertragspartner für Ihr Partnerkonto.

Welche Bank für SIe das beste Angebot anbietet, können Sie einfach und bequem in unserem Vergleich herausfinden. Als ein Beispiel für ein empfehlenswertes Gemeinschaftskonto ist das Angebot der comdirect zu nennen, welche vor allem auf Kontoführungsgebühren verzichtet und Ihnen zusätzlich weitere umfassende Leistungen anbietet.

Gibt es kostenlose Gemeinschaftskonten?

Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl von Gemeinschaftskonten, die kostenlos und gebührenfrei nutzbar sind. Ein kostenloses Gemeinschaftskonto findet man als Verbraucher in der Regel nur bei Direktbanken. Die Mehrzahl an Filialbanken kann sich durch hohe Mieten und Personalkosten keine Führung gebührenfreier Konten leisten. Wie vor jedem Vertragsabschluss ist es wichtig, die Konditionen im Vorfeld zu vergleichen. Dank Direktbanken im Internet ist dies heute besonders einfach.

Welche Bank bietet kostenlose Girokonten, wo erhalte ich die besten Konditionen und was besagt das Kleingedruckte? Um diese Informationen von Filialbanken zu erhalten, muss man meist tief in die AGB der Banken tauchen oder mehrere Webseiten abklappern.

Für Direktbanken, und auch Filialbanken, ist ein ausführlicher Gemeinschaftskonto Vergleich immens wichtig. Hier findet man alle Informationen auf einen Blick und kann auch kostenlose Konten perfekt an seine Bedürfnisse anpassen.

Konditionen und Gebühren gut vergleichen

Kontoführungsgebühren

Kostenloses Gemeinschaftskonto gesucht? Dies bedeutet für Menschen immer, dass ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühr gesucht wird. Während die meisten Filialbanken nicht auf diese Gebühr verzichten möchten, sind Direktbanken großzügiger.

Die Kontoführungsgebühr beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Kleinkram für viele, der sich aber über die Jahre des Kontobesitzes zu einem stattlichen Betrag mausern kann.

Um die Kontoführungsgebühr zu umgehen, können Kunden explizit nach einem kostenlosen Gemeinschaftskonto suchen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass viele Banken ihre „Kostenfreiheit“ an gewissen Konditionen binden. Entweder muss ein gewisser monatlicher Mindestgeldeingang vorliegen, oder ein „durchschnittliches Guthaben“ auf dem Konto liegen. Auch kostenfreie Konten „für das erste Jahr“ sind uns bekannt. Deshalb ist es wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Heutzutage gibt es gute, komplett kostenfreie Konten, die an keine Auflagen gebunden sind.

EC-Karten, Girokarten und Kreditkarten

Sie sind praktisch und beliebt: Mehr als die Hälfte aller Deutschen zahlt seine Einkäufe primär mit einer Karte. Wer ein gutes Partnerkonto sucht, der sollte nicht nur auf die Kosten für die erste Karte achten, sondern auch eventuelle Gebühren für die Ausstellung einer Partnerkarte.

Banken erheben Gebühren für Karten entweder bei Ausstellung oder Nutzung. Während die Gebühren für das Ausgeben der Karte nur einmal auftreten, können Kosten, die beim Einsetzen der Karte anfallen, richtig ins Geld gehen. Sie sind meist prozentual abhängig – wer also eine große Anschaffung mit Karte zahlt, hat auch höhere Kosten.

Besonders bei Kreditkarten verlangen Banken außerdem ein Jahresentgelt. Dieses reicht von 20 Euro für eine günstige Karte, bis zu 100 Euro für teure Kreditkarten. Umgehen lässt sich diese Gebühr oft mit einem jährlichen Mindestumsatz.

Vor der Eröffnung des Gemeinschaftskontos lohnt sich also eine Analyse darüber, wie oft Kreditkarten wirklich eingesetzt werden und wer eine Kreditkarte benötigt.

Das liebe (Bar)-geld

Obwohl Kredit- und EC-Karten immer beliebter werden, ohne Bares geht es auch nicht. Während es bei kaum einer Bank, Direkt- oder Filialbank, mehr Probleme gibt, in Deutschland kostenfrei Geld abzuheben. Im Ausland funktioniert es leider noch nicht einwandfrei. Viele Banken verlangen:

  1. Gebühren für den Auslandseinsatz
  2. Gebühren für das Abheben von Geld im Ausland

In einigen Fällen ist die Kreditkarte hier im Vorteil: Sie ist oft im Ausland kostenlos nutzbar. Ab und an limitieren Banken aber die Anzahl der Auslandseinsätze oder auf bestimmte Länder (z. B. kostenfrei nur in der EU) oder bestimmte Automaten im Ausland. Dies kann für Kunden schnell nervig werden: Wer möchte im Urlaub schon nach dem richtigen Automaten suchen, um Geld abzuheben? Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchte, und weiß, dass er regelmäßig im Ausland auf Bargeld angewiesen ist, der sollte die Konditionen der Bank studieren.

Ein offensichtlicher Nachteil von Direktbanken ist die Bargeldeinzahlung. Dies liegt vor allem daran, dass viele Automaten noch nicht mit einer Einzahlungsoption ausgestattet sind. Die Verträge über die Automatennutzung sieht nur die Ausgabe von Geld vor.

Wer sein Haushaltskonto also bei der Direktbank eröffnen möchte, und weiß, dass er regelmäßig Bargeld auf sein Girokonto einzahlt, der sollte hier besonders auf die Verfügungen der Bank achten.

Einige Banken haben Verträge mit Filialbanken, so dass Bares dann vor Ort eingezahlt werden kann (z.B. comdirect und norisbank). Andere wiederum nehmen Gebühren für das Einzahlen von Geld auf ein gemeinsames Konto.

Dispokredite & Kreditzinsen

Im Leben verläuft nicht immer alles nach Plan. Kurzfristige, finanzielle Engpässe erlebt fast jeder einmal. Die meisten Menschen nutzen in diesen Fällen ihren Dispositionskredit, kurz Dispo genannt. Einmal erteilt, muss der Kunde keinen separaten Antrag stellen und kann den Kreditrahmen sofort nutzen. Dies macht ihn praktisch und flexibel in den Alltag eingebunden. Banken wissen das und lassen sich den Dispo in der Regel etwas kosten: In Deutschland liegt der durchschnittliche Zinssatz für einen Dispokredit bei stolzen 10 %. Einige Filialbanken nehmen bis zu 15 %. Vor Eröffnung des Gemeinschaftskontos muss sollte man die Zinssätze für den Dispo gründlich vergleichen – unvorhergesehene Ereignisse lassen sich schließlich nicht planen, nur vorbereiten.

Überzieht man sein Konto weiter, als es der Dispokredit erlaubt, spricht man von einer Überziehung. Für den Kunden bedeutet dies in der Regel ein noch höherer Zinssatz, als der Dispozins. Einige Banken sind zwar dabei, beide Zinssätze anzugleichen, gesetzlich verpflichtet sind sie aber nicht dazu. Der Überziehungszins kann bis zu 18 Prozent betragen.

Wer also weiß, dass er den Dispo gerne einmal ausnutzt, wie übrigens jeder Fünfte Kontoinhaber in Deutschland, der sollte vor der Eröffnung des Gemeinschaftskontos auf die Zinssätze achten.

Viele Banken veröffentlichen sie übrigens nicht auf ihren Webseiten, trotz Kritik von Verbraucherschützern. Wir haben für Sie recherchiert und die Überziehungszinsen in unserem Gemeinschaftskonto Vergleich aufgenommen.

Und wer glaubt, dass Dispo- und Überziehungszinsen ja so schlimm nicht sein können, hier ein Beispiel: Bei einem Zinssatz von 15 % zahlt der Kunde, welcher sein Gemeinschaftskonto die Hälfte des Jahres mit 2.000 Euro überzieht 150 Euro. Bei einer anderen Bank kann der Zinssatz nur 5 Prozent betragen; hier zahlt der Kunde nur 50 Euro.

Das tägliche Bankgeschäft

Überweisungen, Lastschriften oder Sammelüberweisungen: Heute erledigen wir unsere Bankgeschäfte oft online. Wir sind daran gewohnt, keine Gebühren für unsere monatliche Mietüberweisung zu zahlen. Nicht bei jeder Bank ist dies aber der Fall. Da werden Entgelte für Daueraufträge oder Lastschriften verlangt oder Schecks können nur mit Gebühr eingelöst werden.

Als Kunde, der ein neues Haushaltskonto benötigt, sollte hier auf den Preisaushang zu achten. Ein kostenloses Gemeinschaftskonto kann schnell teuer werden, wenn nur eine gewisse Anzahl an Buchungen kostenfrei möglich sind, oder die monatliche Einlösung von Schecks zusätzlich Geld kostet.

Tagesgeldkonten und Depots

So manches Partnerkonto bei Direktbanken ist mit einem Tagesgeldkonto oder einem kostenlosen Depot ausgestattet. Ob man dies als Kunde nutzen möchte, bleibt einem selbst überlassen.

Tagesgeldkonten verzinsen angelegtes Geld nicht, wie bei längeren Anlagen, zu einem festen Zinssatz. Dieser wird immer wieder angepasst. Dafür können Kunden sofort über das Guthaben auf dem Bankkonto verfügen.

Für den regulären Zahlungsverkehr sind Tagesgeldkonten übrigens nicht vorgesehen.

Depots beziehen sich meist auf Aktiendepots. Hier wird der Kunde angehalten, das Spiel mit der Börse einmal auszuprobieren. Während es für einige Kunden verlockend sein kann, sind andere wiederum nicht daran interessiert. Wer sich ein Depot zulegen möchte, der sollte auf fixe Gebühren, sogenannte Verwaltungsgebühren, achten. Je nach Transaktion können Banken außerdem Entgelte für jeden Trade oder jede Order verlangen.

Während Filialbanken in der Regel bei der Verwaltungsgebühr zuschlagen, sind Direktbanken meist günstiger bei den Fixkosten, nehmen aber mehr für einzelne Orders oder Verkäufe.

Kann ich mein Gemeinschaftskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln?

Ein Partnerkonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Diese Kontenart schützt den unpfändbaren Betrag für den Schuldner. Wer in näherer Zukunft also von einer Pfändung weiß, sollte sich um ein separates P-Konto kümmern und sich mit dem Bankberater über eine Weiterführung des gemeinsamen Kontos unterhalten.

Wie kann man ein Gemeinschaftskonto kündigen?

Egal ob UND- oder ODER-Konto: Zur Kündigung des Kontos müssen immer beide Kontoinhaber zustimmen. Dies verhindert, dass bei Problemen einer der Parteien das Konto böswillig kündigt.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Einige wenige Banken akzeptieren auch eine einseitige Kündigung, im Falle von ODER-Konten. Vor Abschluss, sollte also immer darauf geachtet werden, ob die Banken eine solche Kündigung akzeptieren, und was man als Kontoinhaber für das Sinnvollste hält. Ein Partnerkonto Vergleich hilft auch im Vorfeld, solche Fragen gezielt zu beantworten.

Rechtliche- bzw. Finanzamt-Fragen rund um das Thema Gemeinschaftskonto

Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?

Bei einem gemeinsamen Konto haften beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Beide Parteien können von der Bank über den gesamten, geschuldeten Betrag haftbar gemacht werden. Dabei ist es im Endeffekt egal, wer die Schulden verursacht hat, auch die Aussage, dass man „nur zur Hälfte“ haftet, ist falsch. Jeder Bevollmächtigte kann über die volle Schuldenlast belangt werden.

Wie sieht es bei einer Vollstreckung aus?

Ein Gemeinschaftskonto kann, wie auch reguläre Einzelkonten, von Schuldner gepfändet werden – wenn dafür ein Titel vorliegt. Hier muss aber zwischen der Pfändung von UND- und ODER-Konten unterschieden werden. Beide Prozesse der Pfändung laufen nämlich unterschiedlich ab.

Das passiert beim ODER-Konto:

Bei dem wesentlich geläufigeren ODER-Konto wird das Guthaben auf dem Konto von beiden Parteien gepfändet, auch wenn nur eine Person wirklich von der Pfändung betroffen ist, d. h. als Schuldner fungiert. Dies liegt an der Art des Aufbaus des Kontos: Da beide Kontoinhaber unabhängig voneinander, also auch der Schuldner, auf das volle Guthaben des Kontos zugreifen können, geht das Gesetz davon aus, dass auch Gläubiger auf das Gesamtguthaben des Kontos zugreifen können.

Der nichtschuldnerische Kontoinhaber tritt damit an die Stelle des Schuldners. Zwar gilt außerdem ein sogenanntes Prioritätsprinzip, welches besagt, dass der nichtschuldnerische Kontoinhaber Vorrang vor der Pfändung hat, in der Praxis bringt dies aber nicht viel. Nur, wenn die Pfändung noch nicht vorliegt, kann dieser auf das Konto zugreifen. Sobald die Pfändung bei der Bank vorliegt, ist auch derjenige, der keinerlei Schulden hat gezwungen, die Pfändung zu akzeptieren.

Allerdings gibt es für alle Betroffenen den sogenannten Ausgleichsanspruch, der besagt, dass der Nicht-Schuldner eine Auszahlung seines Anteils vom Schuldner beantragen kann. Dieser ist aber nur für WG’s oder ähnliches interessant, da in der Regel davon ausgegangen wird, dass in intakten Ehen, kein Anspruch zum Ausgleich vorgenommen wird.

Das passiert beim UND-Konto:

Bei einem UND-Konto ist die Sachlage etwas anders. Da beide Parteien nicht ohne den anderen über das Konto verfügen können, wird auch gesetzlich davon ausgegangen, dass der Schuldner nicht über das gesamte Guthaben verfügen kann. Soll das Konto also gepfändet werden, muss zuerst gegen beide Kontoinhaber ein Titel erwirkt werden. Dies ist in der Praxis schwierig. Die Bank aber kann dem Schuldner eine weitere Verfügung über das Konto versagen, und durch die Natur des UND-Kontos, wo für jede Transaktion beide Kontoinhaber zustimmen müssen, wird das Partnerkonto damit praktisch nutzlos.

Freistellungsauftrag bei einem Gemeinschaftskonto

Der Freistellungsauftrag befreit Kontoinhaber von der Kapitalertragssteuer. Jeder Kontoinhaber in Deutschland kann für mehrere Konten einen Freistellungsauftrag erteilen, wichtig ist immer nur, dass die Gesamtgrenze nicht überschritten wird.

Da ein gemeinsames Konto immer mehrere Menschen betrifft, kann kein einzelner Kontoinhaber einen Freistellungsauftrag für ein gemeinsames Girokonto erteilen. Es ist für Bank und Finanzamt nicht ersichtlich, welcher Zinsertrag in welcher Höhe freizustellen wäre. Die einzigen, die einen Freistellungsauftrag für ihr Haushaltskonto erteilen können, sind verheiratete Paare, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden. Jeder andere, kann lediglich auf seinen eventuell vorhandenen Einzelkonten weitere Freistellungsaufträge erteilen.

Zinsen auf die Kapitalerträge

Auch auf einem gemeinsamen Konto fallen Kapitalerträge an, z. B. aus Zinsen. Jeder Bürger in Deutschland zahlt auf solche Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich eventueller Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Freibeträge betragen:

  • 801 Euro jährlich für Alleinstehende
  • 1602 Euro jährlich für Paare

Mit dem Freistellungsauftrag können diese Freigrenzen eingehalten werden, mit einem Gemeinschaftskonto ist dies aber nur möglich, wenn es sich um verheirate Paare handelt. Diese müssen zusätzlich auch steuerlich gemeinsam veranlagt werden. Alle anderen, z. B. nicht verheiratete Paare oder WG’s können für ein gemeinsames Konto keinen Freistellungsauftrag erteilen.

Wann droht bei Gemeinschaftskonten eine Schenkungssteuer?

Oftmals wird ein gemeinsames Konto von Ehepaaren genutzt, während nur einer berufstätig ist. Die Haben-Buchungen auf dem Girokonto kommen dann nur von einem Partner – das Finanzamt geht dann schnell von einer Schenkung aus. Immerhin zahlt nur einer an und der andere nutzt das Geld aber ebenfalls. Die Grenze bei verheirateten Paaren, liegt bei 500.00 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren. Wird dieser Betrag überschritten, kann der Partner, der das Geld erhalten hat, mit Schenkungssteuer belastet werden. Übrigens: Bei unverheirateten Paaren liegt diese Grenze bei nur 20.000 Euro in 10 innerhalb 10 Jahren.

Pfändungsmöglichkeiten beim Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto kann auch gepfändet werden, wenn gegen beide oder einen den Kontoinhaber ein Titel vorliegt. Bei einem UND-Konto muss gegen beide Kontoinhaber ein Vollstreckungstitel vorliegen, um die Pfändung durchzuführen. In der Praxis ist dies nur selten möglich. Haben aber beide zusammen die Schulden verursacht, kann das UND-Konto problemlos gepfändet werden.

Das ODER-Konto kann ebenfalls einer Pfändung unterliegen. Dazu reicht es, wenn gegen einen der Kontoinhaber ein vollstreckbarer Titel vorliegt.

Was passiert bei einer Trennung, einer Scheidung oder einem Todesfall?

Bankberater wissen um die Probleme, die bei einem Partnerkonto auftreten können und die meisten davon drehen sich um eine Trennung oder eine Scheidung. Da die geläufigste Art des Kontos das ODER-Konto ist, bei welchem beide Partner die gleiche Verfügung über das Guthaben besitzen, ohne dass die Unterschrift des anderen benötigt wird, ergeben sich hier gerne Schwierigkeiten.

Wenn es nach einer Scheidung Fragen und Probleme mit dem Gemeinschaftskonto gibt, gilt zunächst der Grundsatz: Der Betrag, der zur Zeit der Trennung auf dem Konto verblieben ist, ist generell zwischen beiden Parteien zu teilen. Auch bei Trennungen von Nicht-Verheirateten Paaren haben Gerichte fast immer so entschieden. Allerdings gibt es immer Einzelfälle, die dann vor Gericht geklärt werden müssen. Generell beruhen Gemeinschaftskonten immer auf einem Vertrauensverhältnis. Ist dieses nicht mehr gegeben, sollte man möglichst schnell für eine Auflösung sorgen.

Im Todesfall gilt: Die Erben treten die Nachfolge des Kontoinhabers an. Das bedeutet insbesondere für UND-Konten besondere Schwierigkeiten. Sind die Parteien zerstritten, kann der noch lebende Kontoinhaber nicht auf das Konto zugreifen. Bei ODER-Konten muss das Guthaben gerecht aufgeteilt werden.

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