0 € / Monat
erstes gemeinsames Konto: ab 700 € oder eine Person unter 28, sonst 4,50 €
- Je eine Visa Debitkarte
- Gemeinsame Adresse: nicht nötig
- Eröffnung: Online-Antrag, Video-Ident oder alternativ PostIdent
Ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse gibt es als Oder-Konto oder Und-Konto, auch für mehr als zwei Personen. Was es kostet, legt jede Sparkasse für ihr Kontomodell selbst fest, etwa 2,50 € bis 9 € im Monat. Eröffnet wird meist in der Filiale; alle künftigen Inhaber kommen mit Ausweis.
Beantworten Sie drei Fragen mit Ja oder Nein und Sie sehen sofort, ob es einen Haken für Sie gibt.
Tarif je nach Sparkasse
Quelle: sparkasse.de, geprüft am 20.10.2026
Für Schulden aus dem Konto, etwa einen gemeinsamen Dispo, haften alle Inhaber in der Regel gemeinsam.
Ein Gemeinschaftskonto kann kein Pfändungsschutzkonto sein. Bei einer Pfändung lässt sich der eigene Anteil unter Umständen auf ein Einzelkonto übertragen.
Mit einer Kontovollmacht darf eine andere Person Ihr Konto nutzen, ohne Inhaberin oder Inhaber zu werden.
Das nennt sparkasse.de für das Gemeinschaftskonto. Details regelt Ihre Sparkasse vor Ort.
Bei der Sparkasse eröffnen Zur Sparkasse (neuer Tab)Alle künftigen Kontoinhaber gehen gemeinsam in die Filiale; einige Sparkassen nehmen den Antrag auch online an.
Personalausweis und gegebenenfalls Einkommensnachweise mitbringen, dann den Antrag für ein Oder- oder Und-Konto unterschreiben.
Danach erhalten Sie Zugang zum Konto. Zahlungspartner informieren Sie mit dem Kontowechselservice.
Ein Gemeinschaftskonto kostet bei der Sparkasse so viel wie das gewählte Girokonto; einen bundesweiten Preis gibt es nicht. Viele Sparkassen führen grundsätzlich jedes Privatgirokonto auch als Gemeinschaftskonto. Zwei Beispiele, Stand 20.10.2026:
| Sparkasse | Kontomodell und Preis im Monat |
|---|---|
| KölnBonn | Giro Privat 5,00 € plus 0,40 € je Buchung; Giro Privat Komfort 9,00 €, Buchungen inklusive |
| Naspa (Nassauische Sparkasse) | Giro Online 2,50 € plus 6 € im Jahr für die Karte; Giro Service 7,00 €; Giro Komfort 9,00 € |
Bei der Sparkasse KölnBonn ist das Giro Privat Komfort für 18- bis 24-Jährige kostenfrei; ab 11 Buchungen im Monat lohnt es sich laut Sparkasse gegenüber dem Giro Privat. Die genauen Preise Ihrer Sparkasse stehen in deren Preis- und Leistungsverzeichnis. Zum Vergleich: Bei vielen Direktbanken kostet ein Gemeinschaftskonto mit Geldeingang nichts.1,2,3
Ein Einzelkonto lässt sich bei vielen Sparkassen in ein Gemeinschaftskonto umwandeln; ob und wie, hängt von Ihrer Sparkasse und dem Kontomodell ab. Oft ist ein zusätzliches Gemeinschaftskonto neben den Einzelkonten die einfachere Lösung. Soll ein Gemeinschaftskonto auf eine Person umgeschrieben werden, müssen in der Regel alle Inhaber zustimmen; im Todesfall regelt das die Sparkasse mit den Erben. Mehr: Gemeinschaftskonto umwandeln
Wer sich trennt, klärt zuerst offene Zahlungen und stellt Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungseingänge auf eigene Konten um. Zum Auflösen müssen in der Regel alle Inhaber zustimmen. Beim Oder-Konto kann jede Person die Einzelverfügung widerrufen; danach geht nur noch alles gemeinsam. Mehr: Gemeinschaftskonto kündigen
Ein gemeinsames Konto bei der Sparkasse wird im Todesfall nicht automatisch gesperrt: Beim Oder-Konto kann die überlebende Person grundsätzlich weiter verfügen, solange die Erben nichts anderes veranlassen. Beim Und-Konto geht das nur zusammen mit den Erben. Das Guthaben fällt nicht automatisch ganz an die überlebende Person; welcher Anteil zum Nachlass gehört, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab. Mehr: Gemeinschaftskonto im Todesfall
0 € / Monat
erstes gemeinsames Konto: ab 700 € oder eine Person unter 28, sonst 4,50 €
0 € / Monat
ohne Bedingungen
0 € / Monat
ab 500 € Geldeingang, sonst 3,90 €
So viel wie das gewählte Girokonto Ihrer Sparkasse, einen bundesweiten Preis gibt es nicht. Bei der Sparkasse KölnBonn sind es 5 € oder 9 € im Monat, bei der Naspa 2,50 € bis 9 € (Stand 20.10.2026).
„Partnerkonto“ ist nur ein anderes Wort für ein Gemeinschaftskonto. Ein Sparkasse Partnerkonto eröffnen Sie als Oder-Konto oder Und-Konto; den Preis legt jede Sparkasse für ihr Kontomodell selbst fest.
Alle künftigen Inhaber gehen gemeinsam in die Filiale, bringen den Personalausweis und gegebenenfalls Einkommensnachweise mit und unterschreiben den Antrag für ein Oder- oder Und-Konto.
Bei einigen Sparkassen ja, etwa per Online-Antrag bei der Sparkasse Bochum oder der Naspa. Legitimieren müssen sich trotzdem alle Inhaber mit Ausweis. Viele Sparkassen eröffnen das Konto nur nach Termin in der Filiale.
Beim Oder-Konto kann jede Person allein überweisen und Geld abheben. Beim Und-Konto brauchen Überweisungen und andere Verfügungen die Zustimmung aller Inhaber.
Bei vielen Sparkassen ja. Ob und unter welchen Bedingungen, hängt von Ihrer Sparkasse und dem Kontomodell ab. Manchmal ist ein zusätzliches Gemeinschaftskonto neben den Einzelkonten sinnvoller.
Nein, nicht automatisch. Beim Oder-Konto kann die überlebende Person grundsätzlich weiter verfügen, solange die Erben nichts anderes veranlassen. Beim Und-Konto geht das nur gemeinsam mit den Erben.
Das Guthaben fällt nicht automatisch ganz an die überlebende Person. Welcher Anteil zum Nachlass gehört, hängt von den Eigentumsverhältnissen und vom Einzelfall ab.
Zuerst offene Zahlungen klären und Daueraufträge und Lastschriften umstellen. Zum Auflösen müssen in der Regel alle zustimmen. Beim Oder-Konto lässt sich die Einzelverfügung widerrufen, dann geht nur noch alles gemeinsam.
Alle Inhaber müssen grundsätzlich zustimmen. Vorher sollten offene Beträge geklärt und Zahlungseingänge, Daueraufträge und Lastschriften auf andere Konten umgestellt werden.
Ja, beim Oder-Konto können beide eine Sparkassen-Card erhalten.
Nicht unbedingt. Er kann beeinflussen, ob und mit welchen Leistungen die Sparkasse das Konto anbietet, vor allem beim Dispo. Die Sparkasse entscheidet nach Prüfung des Antrags.
Zusammen veranlagte Eheleute und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Unverheiratete Paare und WGs sind davon ausgeschlossen.
Unter Umständen ja, wenn nur eine Person einzahlt. Es gelten die üblichen Freibeträge in 10 Jahren: 500.000 € für Eheleute, 400.000 € für Kinder, 20.000 € für unverheiratete Partner.
Alle Angaben habe ich auf diesen Seiten geprüft.
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