Eine Pflicht gibt es nicht; für Ehepaare ist ein gemeinsames Konto sinnvoll, wenn sie gemeinsame Kosten haben. Viele kombinieren es mit zwei Einzelkonten: Das Gehalt bleibt auf dem eigenen Konto, ein fester Betrag geht auf das gemeinsame Konto. So funktioniert das 3-Konten-Modell.
Steuerlich haben Ehepaare zwei Vorteile: Der Freibetrag bei Schenkungen zwischen Ehepartnern liegt bei 500.000 € je Person in zehn Jahren, und ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist möglich, wenn beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Steuer-IDs vorliegen.
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