0 € / Monat
erstes gemeinsames Konto: ab 700 € oder eine Person unter 28, sonst 4,50 €
- Je eine Visa Debitkarte
- Gemeinsame Adresse: nicht nötig
- Eröffnung: Online-Antrag, Video-Ident oder alternativ PostIdent
Das Targobank Gemeinschaftskonto ist ein Oder-Konto für höchstens zwei volljährige Inhaber; jedes Girokonto der Targobank lässt sich so führen. Das Online-Konto eröffnen Sie direkt online zu zweit, es kostet 3,95 € im Monat und ab 600 € Gehaltseingang nichts. Die anderen Kontomodelle gibt es in der Filiale.
Beantworten Sie drei Fragen mit Ja oder Nein und Sie sehen sofort, ob es einen Haken für Sie gibt.
Tarif Online-Konto
Quelle: targobank.de, geprüft am 20.10.2026
0 € / Monat
ab 600 € Gehaltseingang, sonst 3,95 €
Gut, wenn Sie online eröffnen und zusammen 600 € Gehalt im Monat eingehen.
Online-Konto eröffnen* ↗ (neuer Tab, Partnerlink)0 € / Monat
ab 1.000 € Gehaltseingang, sonst 6,95 €
Gut, wenn Sie Beratung in der Filiale wollen.
Plus-Konto eröffnen* ↗ (neuer Tab, Partnerlink)Kleine Überziehungen bis 200 € sind beim Online-Konto kostenlos. Wird die Grenze überschritten, fallen 8,77 % für den gesamten Sollbetrag an, nicht nur für den Teil über 200 €.
Die Inhaber haften als Gesamtschuldner; eine Vollmacht für Dritte geht nur mit beiden.
Wer zusätzlich eine Targobank Visa-Kreditkarte hat, hebt viermal im Monat in Deutschland gebührenfrei ab. Voraussetzung ist ein monatlicher Geldeingang von mindestens 600 €.
Das Online-Konto lässt sich laut Targobank direkt online als Gemeinschaftskonto eröffnen. Plus-, Komfort- und Premium-Konto gibt es nur mit Beratung in der Filiale.
Beide Personen müssen volljährig sein; mehr als zwei Inhaber sind nicht möglich.
Online per Video-Identifikation. Wer lieber vor Ort eröffnet, geht in eine der rund 340 Filialen oder ruft unter 0211 900 20 111 an (Mo. bis Sa. 8 bis 20 Uhr).
Das Targobank Gemeinschaftskonto kostet als Online-Konto 3,95 € im Monat; für jeden Monat mit mindestens 600 € Gehaltseingang entfällt die Gebühr. Ob dafür beim Gemeinschaftskonto ein Eingang zählt oder beide Gehälter, schreibt die Bank nicht. Die Kontomodelle laut Targobank, Stand 20.10.2026:
| Kontomodell | Preis im Monat und Eröffnung |
|---|---|
| Online-Konto | 3,95 €, 0 € ab 600 € Gehalt; online; Dispo-Freigrenze 200 € |
| Plus-Konto | 6,95 €, 0 € ab 1.000 € Gehalt; Filiale; Freigrenze 50 € |
| Komfort-Konto | 9,95 €, 0 € ab 2.000 € Gehalt; Filiale; Freigrenze 100 € |
| Premium-Konto | 12,95 €, 2,95 € ab 3.000 € Gehalt; Filiale; Freigrenze 200 € |
Online-Überweisungen und Daueraufträge im Inland sind kostenlos, eine Überweisung in der Filiale kostet 3,50 €. Die zweite Debitkarte für den zweiten Inhaber kostet laut Entgeltinformation 7,50 € im Jahr.1,2
Ein Targobank Gemeinschaftskonto kündigen kann beim Oder-Konto eine Person allein; die Kündigung wirkt für beide, und wer kündigt, muss die andere Person informieren. Ist das Konto nach einem Widerruf ein Und-Konto, geht die Kündigung nur gemeinsam, ebenso die Umwandlung in ein Einzelkonto. So kündigen Sie:
Mehr dazu: Gemeinschaftskonto kündigen.
Stirbt ein Inhaber, bleibt die Rechtsstellung der anderen Person unberührt: Solange die Einzelverfügung besteht, verfügt sie ohne die Erben über das Targobank Gemeinschaftskonto. Jeder Erbe kann die Einzelverfügung allerdings allein widerrufen; dann wird das Konto zum Und-Konto, und Verfügungen brauchen die Zustimmung der ganzen Erbengemeinschaft. So steht es in den Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten (Nr. 2.7). Mehr dazu: Gemeinschaftskonto im Todesfall.
0 € / Monat
erstes gemeinsames Konto: ab 700 € oder eine Person unter 28, sonst 4,50 €
0 € / Monat
ohne Bedingungen
0 € / Monat
ab 500 € Geldeingang, sonst 3,90 €
Ja. Alle Konten der Targobank können als Gemeinschaftskonto geführt werden, es sei denn, ein Kontoinhaber ist minderjährig.
Das Online-Konto ja, direkt online. Die anderen Kontomodelle eröffnen Sie mit Beratung in der Filiale, alternativ hilft die Targobank telefonisch unter 0211 900 20 111.
Als Online-Konto 3,95 € im Monat. In jedem Monat mit mindestens 600 € Gehaltseingang ist die Kontoführung kostenlos.
Ja, als Targobank Gemeinschaftskonto. „Partnerkonto“ ist nur ein anderes Wort dafür; es steht zwei volljährigen Personen offen, verheiratet oder nicht.
Höchstens zwei. Laut den Bedingungen der Targobank kann ein Konto nicht von mehr als zwei Inhabern geführt werden.
Ja, aber nur eine Debitkarte je Konto ist inklusive. Jede weitere Debitkarte kostet laut Entgeltinformation 7,50 € im Jahr.
Nein, solange das Kind minderjährig ist. Die Targobank führt Gemeinschaftskonten nur, wenn alle Inhaber volljährig sind.
Beim Online-Konto sind Überziehungen bis 200 € kostenlos. Darüber berechnet die Targobank 8,77 % im Jahr, und zwar auf den gesamten Sollbetrag; für die geduldete Überziehung gilt derselbe Satz.
Ja, beim Oder-Konto; die Kündigung wirkt für beide. Ist das Konto ein Und-Konto, kündigen nur beide gemeinsam.
Die andere Person verfügt weiter ohne die Erben, solange die Einzelverfügung besteht. Widerruft ein Erbe, geht nichts mehr ohne die ganze Erbengemeinschaft.
An allen Targobank-Geldautomaten und an vielen Supermarktkassen ab 20 € Einkauf bis 200 €. An fremden Automaten können Entgelte anfallen.
Alle Angaben habe ich auf diesen Seiten geprüft.
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