Gemeinschafts­konto im Todesfall: was die Banken regeln

Ein Gemeinschaftskonto wird im Todesfall nicht automatisch gesperrt: Beim Oder-Konto darf die überlebende Person bei Sparkasse, Postbank und DKB grundsätzlich weiter verfügen. Beim Und-Konto geht das nur zusammen mit den Erben. Das Guthaben gehört der überlebenden Person dadurch nicht allein.

Von Alessia Pewnew Alessia Pewnew Autorin von Gemeinschaftskonto24 Ich vergleiche hier Gemeinschaftskonten auf dem deutschen Markt. Ändern Banken ihre Kosten oder Bedingungen, aktualisiere ich die Angaben. Mehr über mich AutorinAktualisiert am Angaben geprüft am

Wird das Gemeinschaftskonto bei Tod gesperrt?

Nein, nicht automatisch: Bei den meisten Banken darf die überlebende Person beim Oder-Konto weiter verfügen, bis Erben die Einzelverfügung widerrufen; gesperrt werden die Zugänge und Karten der verstorbenen Person.

Bank Im Todesfall
Sparkasse Oder-Konto: weiter verfügen, wenn die Erben nichts unternehmen; Und-Konto: nur mit den Erben
Postbank Einzelverfügung gilt bis zum Widerruf weiter
DKB zweite Person verfügt weiter; Zugang und Karten der verstorbenen Person gesperrt
ING auf Wunsch Umschreibung auf die überlebende Person
Commerzbank überlebende Person darf ohne die Erben auflösen
Openbank nur kurzfristig weiter, dann Auflösung und eigenes Konto
Revolut deutsche Zweig­niederlassung: weiter bis zum Widerruf; Revolut Bank UAB: Sperre

Erben können die Einzelverfügung widerrufen, soweit die Bankbedingungen das vorsehen; bei ING und der deutschen Revolut-Zweigniederlassung ist danach die Mitwirkung des widerrufenden Erben nötig. Grundsätzliches zum Und- oder Oder-Konto bei Todesfall steht auf der Seite Oder-Konto oder Und-Konto.

Gemeinsames Konto im Todesfall bei der Sparkasse

Beim gemeinsamen Konto der Sparkasse darf die überlebende Person im Todesfall beim Oder-Konto weiter verfügen, solange keine entgegenstehenden Regelungen oder Maßnahmen der Erben bestehen; beim Und-Konto nur gemeinsam mit den Erben.

  1. Todesfall anzeigen, Sterbeurkunde anfordern: Der Todesfall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Fordern Sie die Sterbeurkunde an; die Frist betrifft die Anzeige, nicht die Ausstellung der Urkunde.
  2. Sparkasse früh informieren: Den Todesfall melden Sie in der Regel mit der Sterbeurkunde; dann klärt die Sparkasse Verfügungsberechtigungen und Nachlassfragen.
  3. Zugriff auf Einzelkonten klären: Dafür brauchen Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus oder einen Nachweis Ihrer Erbenstellung. Als Nachweis kommen ein Erbschein oder bei eindeutiger Erbfolge ein eröffnetes Testament – auch ein handschriftliches – oder ein Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll infrage. Die Bank prüft die Unterlagen.
  4. Zahlungen prüfen: Abos, Daueraufträge und Lastschriften finden Sie in den Kontoauszügen; notwendige Zahlungen wie Bestattungskosten stimmen Sie mit den Berechtigten ab.

Das Guthaben fällt laut Sparkasse nicht automatisch vollständig an die überlebende Person; welcher Anteil zum Nachlass gehört, richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen. Die Sparkasse meldet bestimmte Vermögenswerte dem Finanzamt.1,2,3,4

Gemeinschaftskonto im Todesfall: die Regeln der Banken

Bei Postbank und DKB läuft das Gemeinschaftskonto im Todesfall weiter, die ING schreibt es auf Wunsch um. Bei der Commerzbank kann die überlebende Person das Konto auflösen; Openbank sieht eine kurzfristige Weiterführung oder Auflösung vor.

Postbank

Das bestehende Recht zur Einzelverfügung bleibt bis zu einem wirksamen Widerruf durch die Erben bestehen. Online-Zugänge berechtigter Mitinhaber können weiter genutzt werden.

DKB

Die zweite Person verfügt weiter; Zugang und Karten der verstorbenen Person werden gesperrt. Daueraufträge und Lastschriften laufen bei Deckung weiter, gemeldet wird per Formular.

ING

Das ING Gemeinschaftskonto im Todesfall schreiben Sie auf Wunsch auf sich um: Todesfall melden, Sterbeurkunde einreichen, Wunsch formlos an nachlass@ing.de. Post-Box-Dokumente vorher sichern.

Commerzbank

Die überlebende Person kann das Commerzbank Gemeinschaftskonto im Todesfall ohne Mitwirkung der Erben auflösen. Für den eigenen Zahlungsverkehr braucht sie dann ein eigenes Konto.

Openbank

Laut Nachlass-FAQ wird das Gemeinschaftskonto nur kurzfristig weitergeführt oder aufgelöst; die überlebende Person eröffnet ein eigenes Konto. Den Ablauf klären Sie mit der Bank.

Revolut

Bei der deutschen Zweigniederlassung verfügt die überlebende Person weiter, bis ein nachgewiesener Erbe widerruft. Bei Revolut Bank UAB wird das Konto gesperrt und nach Zuordnung der Gelder geschlossen.

Welche Revolut-Gesellschaft Ihr Konto führt, steht in Ihren Kontounterlagen; die Unterschiede stehen in den deutschen Bedingungen (neuer Tab) und der englischen Fassung für Revolut Bank UAB, Teil III (neuer Tab). Die Commerzbank beschreibt die fortbestehenden Rechte von Mitinhabern in ihrer Nachlasshilfe (neuer Tab).

Muss ein Gemeinschaftskonto nach dem Tod umgeschrieben werden?

Nein, nicht zwingend: Bei Sparkasse, Postbank und DKB kann die überlebende Person das Oder-Konto weiter nutzen; die ING bietet eine Umschreibung auf Wunsch an, bei Openbank ist ein neues Einzelkonto nötig.

Stimmen Sie Fortführung, Umschreibung oder Ersatzkonto mit der Bank ab, bevor Sie laufende Zahlungen umleiten; meist braucht die Bank zuerst eine Kopie der Sterbeurkunde. Eine Umschreibung entscheidet nicht darüber, welcher Anteil zum Nachlass gehört. Abläufe: ING-Hilfe zum Todesfall, Nachlass-FAQ der Openbank.

Gemeinsames Konto eines Ehepaars im Todesfall

Stirbt ein Ehepartner, darf der andere beim gemeinsamen Oder-Konto in der Regel weiter verfügen; der Anteil der verstorbenen Person gehört aber zum Nachlass.

Ehepaare

Der überlebende Ehepartner verfügt weiter und ist oft zugleich Erbe. Für den Erbteil gilt ein persönlicher Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 € für den gesamten Erwerb, nicht je Konto.

Unverheiratete Paare

Eine Partnerschaft begründet kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament oder Erbvertrag erben andere, und der Freibetrag liegt bei nur 20.000 €.

Die Verfügung über das Konto und das Erbe sind zwei Fragen: Auch wer allein abheben darf, muss die Ansprüche der anderen Erben beachten.

Zugriff auf gemeinsames Konto im Todesfall

Auf ein Gemeinschaftskonto greift die überlebende Person je nach Kontomodell weiter zu; auf Einzelkonten der verstorbenen Person nur mit Vollmacht oder als nachgewiesener Erbe.

Eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt, bis sie widerrufen wird. Wer als Erbe handeln will, weist das nach: mit Erbschein oder, bei eindeutiger Erbfolge, mit einem eröffneten Testament oder Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll; die Bank prüft die Unterlagen. Mehrere Erben handeln gemeinsam oder über einen Bevollmächtigten, eine Testamentsvollstreckung geht vor. Den Erbschein stellt das Nachlassgericht aus; die Postbank nennt Beispiele für Nachweise in ihrer Nachlasshilfe.

Erbe beim Gemeinschaftskonto: was zum Nachlass gehört

Zum Nachlass gehört nur der Anteil der verstorbenen Person; beim Oder-Konto sind das nach § 430 BGB grundsätzlich gleiche Teile, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Eine andere Aufteilung kann sich aus Vereinbarungen oder den Umständen ergeben; die Einzahlungen allein legen sie nicht fest. Die überlebende Person behält ihren eigenen Anteil und kann zusätzlich Erbe sein. Bei Streit über die Aufteilung hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht.

Gemeinsames Konto: Todesfall und Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer fällt beim gemeinsamen Konto nur auf den Nachlassanteil an, und nur, soweit der gesamte Erwerb über dem persönlichen Freibetrag liegt.

Wer erbt Freibetrag
Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 €
Kinder, auch Kinder verstorbener Kinder 400.000 €
übrige Enkel 200.000 €
unverheiratete Partner 20.000 €

Die Bank meldet dem Finanzamt nach § 33 ErbStG die betreffenden Vermögenswerte in der Regel innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall. Das gilt auch für gemeinsam gehaltene Guthaben. Die Anzeige darf entfallen, wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter insgesamt höchstens 5.000 € beträgt (§ 1 Absatz 4 ErbStDV); das ist kein Steuerfreibetrag.

Erben zeigen ihren Erwerb nach § 30 ErbStG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis vom Erwerb selbst an. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Erwerb auf einer durch ein deutsches Gericht, einen deutschen Notar oder Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und daraus das Verhältnis zum Erblasser eindeutig hervorgeht. Die Ausnahme gilt nicht bei Grundbesitz, Betriebsvermögen, Auslandsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen. Eine erforderliche eigene Anzeige wird durch die Bankmeldung nicht ersetzt.5,6,7

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was Sie jetzt tun sollten

Nach einem Todesfall gehen Sie beim Gemeinschaftskonto in sechs Schritten vor: Bank informieren, Unterlagen sichern, Zahlungen prüfen, dann Kontoführung, Guthaben und Anzeige klären.

  1. Bank informieren: Melden Sie den Todesfall und klären Sie Berechtigungen und benötigte Unterlagen.
  2. Dokumente sichern: Laden Sie Kontoauszüge und Post-Box-Dokumente vor einer Umschreibung oder Schließung herunter.
  3. Zahlungen prüfen: Erfassen Sie laufende Einnahmen und Ausgaben und stimmen Sie notwendige Zahlungen mit den Berechtigten ab, statt Aufträge pauschal zu beenden.
  4. Kontoführung klären: Fortführung, Umschreibung oder Ersatzkonto mit der Bank besprechen; ein Ersatzkonto vor dem Umleiten der Zahlungen bereitstellen.
  5. Guthaben regeln: Eigenen Anteil, Nachlass und ausstehende Buchungen klären, dann übertragen oder schließen und die Schlussabrechnung sichern.
  6. Anzeige prüfen: Ihre eigene Anzeigepflicht beim Finanzamt klären; die Bankmeldung reicht dafür nicht.

Alle Gemeinschaftskonten im Vergleich

Alle Konditionen im Detail →
Kosten
Eröffnung
Muss passen

19 Konten Konditionen geprüft vom 20.10.2026 bis 22.10.2026

1

DKB Girokonto

Empfehlung

0 € / Monat

ab 700 € Geldeingang oder eine Person unter 28, sonst 4,50 €

  • Getrennt wohnen möglich
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Gilt für das erste gemeinsame Konto mit derselben Person, jedes weitere kostet 2,50 € im Monat. Keine gemeinsame Adresse nötig.

3

norisbank Top-Girokonto

0 € / Monat

ab 500 € Geldeingang, sonst 3,90 €

  • Getrennt wohnen möglich
  • PostIdent in der Postfiliale
  • Dispo möglich

Unter 30 immer kostenlos. Jede Person bekommt eine Mastercard direct.

120 € Kontowechsel-Prämie · bis 30.11.2026 120 € Kontowechsel-Prämie So bekommen Sie sie: Girokonto mit Tagesgeld eröffnen, bis 30.11.2026 drei Zahlungspartner per Kontowechselservice informieren. Es gelten die Teilnahmebedingungen der Bank.
4

ING Girokonto

0 € / Monat

ab 1.000 € Geldeingang, sonst 4,90 €

  • Gemeinsame Adresse nötig
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Kostenlos auch, wenn ein Inhaber unter 28 ist. Jede Person bekommt eine eigene VISA Debitkarte.

5

comdirect Girokonto

0 € / Monat

erste 36 Monate (Aktion bis 23.11.), danach bei aktiver Nutzung, sonst 4,90 €

  • Getrennt wohnen möglich
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Bei Antrag bis 23.11.2026 die ersten 36 Monate kostenlos, ohne Mindestgeldeingang. Mit Aktiv-Modell 5-mal im Monat Bargeld frei, Tagesgeld inklusive.

250 € Prämie für Neukunden · bis 23.11.2026 250 € Prämie für Neukunden So bekommen Sie sie: Vollständiger Antrag bis 23.11.2026; E-Mail-Werbeeinwilligung bis zur Auszahlung behalten. Fünf Transaktionen ab je 25 € in den ersten drei Monaten, Auszahlung im vierten Monat. Konto mindestens zwölf Monate, sonst Rückforderung möglich. Es gelten die Teilnahmebedingungen der Bank.
7

N26 Gemeinschaftskonto

0 € / Monat

mit N26 Standard, keine Zusatzgebühr

  • Getrennt wohnen möglich
  • Komplett online
  • Dispo: keine Angabe

Beide brauchen ein eigenes N26 Konto im selben Land; die persönlichen N26 Karten werden verknüpft. Bei Schufa-Eintrag kommt ggf. Flex für 8,90 € je persönlichem Konto im Monat infrage; keine Eröffnungsgarantie.

8

Revolut Gemeinschaftskonto

0 € / Monat

mit Standard-Abo je Person

  • Getrennt wohnen möglich
  • Komplett online
  • Kein Dispo

Beide brauchen ein Revolut Konto im selben Land und bei derselben Revolut Gesellschaft.

9

Commerzbank GiroKonto

4,90 € / Monat

0 € erst ab 50.000 € Vermögen

  • Gleiche Versandadresse nötig
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Mit Filialen; die zweite Girocard kostet 10 € im Jahr.

100 € Startguthaben (GiroKonto) 100 € Startguthaben (GiroKonto) So bekommen Sie sie: Bei Online-Eröffnung, beide 24 Monate ohne Commerzbank-Girokonto, 3 Monate je 5 Buchungen ab 25 €. Es gelten die Teilnahmebedingungen der Bank.
10

Postbank Giro extra plus

0 € / Monat

Giro extra plus ab 3.000 € Geldeingang, sonst 11,90 €

  • Adresse: keine Angabe
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Giro pur und Giro start direkt sind als Gemeinschaftskonto ausgeschlossen.

12

Girokonto, je nach Sparkasse

vor Ort

Preis legt jede Sparkasse selbst fest

  • Adresse: keine Angabe
  • Eröffnung in der Filiale
  • Dispo möglich

Oder- oder Und-Konto, auch für zwei oder mehr Personen; Eröffnung in der Filiale.

17

GLS Gemeinschaftskonto

3,80 € / Monat

plus GLS Beitrag, 0 € wenn ältere Person unter 28

  • Adresse: keine Angabe
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Nachhaltige Bank, Konditionen nach der älteren Person.

18

Sparda DeinKonto (Berlin)

4,90 € / Monat

1. Jahr 0 € für Neukunden ab 30 (Sparda Berlin)

  • Adresse: keine Angabe
  • Komplett online
  • Dispo möglich

Angaben der Sparda-Bank Berlin, jede Sparda hat eigene Preise.

150 € Begrüßungsgeld für Neukunden 150 € Begrüßungsgeld für Neukunden So bekommen Sie sie: Einmal je Gemeinschaftskonto: 5 Zahlungspartner per Kontowechselservice oder 700 € Eingang und 3 Monate je 5 Buchungen. Es gelten die Teilnahmebedingungen der Bank.
19

bunq Gemeinschaftskonto ab Core

3,99 € / Monat

Tarif Core, Gemeinschaftskonto ohne Aufpreis

  • Getrennt wohnen möglich
  • Komplett online
  • Kein Dispo

Bis zu zehn Inhaber, niederländische Bank.

Filter und „–“ beruhen nur auf dem, was die Bank selbst angibt.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Vorsorge zu Lebzeiten

Halten Sie schriftlich fest, wem welcher Teil des Guthabens gehört, und erteilen Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus. Das erspart Angehörigen Streit.

Haftung bleibt

Der Tod beendet gemeinsame Schulden auf dem Konto nicht. Für einen gemeinsam vereinbarten Dispo haftet die überlebende Person weiter.

Wie lange weiter?

Eine allgemeine Frist nennen die Banken nicht. Openbank führt Gemeinschaftskonten nur kurzfristig weiter, die ING bietet die Umschreibung an.

Was passiert bei einem Gemeinschaftskonto, wenn einer stirbt?

Beim Oder-Konto darf die überlebende Person bei den meisten Banken weiter verfügen, beim Und-Konto nur gemeinsam mit den Erben. Der Anteil der verstorbenen Person gehört zum Nachlass. Je nach Bank läuft das Konto weiter, wird umgeschrieben (ING) oder aufgelöst (Openbank, Commerzbank auf Wunsch).

Wird ein gemeinsames Konto bei Todesfall gesperrt?

Nein, nicht automatisch. Gesperrt werden meist nur Zugang und Karten der verstorbenen Person, etwa bei der DKB. Eine Sperre sehen die Bedingungen von Revolut Bank UAB vor. Beim Und-Konto sind Verfügungen nur gemeinsam mit den Erben möglich.

Muss ein Gemeinschaftskonto nach dem Tod umgeschrieben werden?

Nein, nicht zwingend. Bei Sparkasse, Postbank und DKB kann die überlebende Person das Konto weiter nutzen. Die ING bietet eine Umschreibung auf Wunsch an, bei Openbank ist ein eigenes Konto vorgesehen.

Hat meine Frau Zugriff auf mein Konto, wenn ich sterbe?

Auf ein gemeinsames Oder-Konto ja, in der Regel ohne Unterbrechung. Auf ein Einzelkonto greift sie mit einer Vollmacht über den Tod hinaus oder als nachgewiesene Erbin zu. Als Nachweis kommen ein Erbschein oder bei eindeutiger Erbfolge ein eröffnetes Testament – auch ein handschriftliches – oder ein Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll infrage. Die Bank prüft die Unterlagen; eine angeordnete Testamentsvollstreckung ist zu beachten.

Wie lange darf ein Konto eines Verstorbenen weitergeführt werden?

Eine allgemeine Frist nennen die Banken nicht. Ein Gemeinschaftskonto kann bei Sparkasse, Postbank oder DKB weiterlaufen; Openbank führt es nur kurzfristig weiter. Über ein Einzelkonto der verstorbenen Person entscheiden die Erben, ob es weitergeführt oder aufgelöst wird.

Ist Geld auf einem Gemeinschaftskonto Teil des Nachlasses?

Ja, der Anteil der verstorbenen Person. Beim Oder-Konto sind das nach § 430 BGB grundsätzlich gleiche Teile, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die überlebende Person behält ihren eigenen Anteil und kann zusätzlich selbst Erbe sein.

Was passiert mit dem gemeinsamen Konto eines Ehepaars im Todesfall?

Der überlebende Ehepartner darf beim Oder-Konto in der Regel weiter verfügen. Der Anteil der verstorbenen Person gehört zum Nachlass; der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000 € für den gesamten Erwerb.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse im Todesfall?

Beim Oder-Konto bleibt die überlebende Person grundsätzlich verfügungsberechtigt, solange keine entgegenstehenden Regelungen oder Maßnahmen der Erben bestehen. Beim Und-Konto sind Verfügungen nur gemeinsam mit den Erben möglich.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei der Postbank im Todesfall?

Die bestehende Einzelverfügung gilt laut Postbank weiter, bis sie wirksam widerrufen wird. Online-Zugänge berechtigter Mitinhaber können weiter genutzt werden.

Was passiert mit dem ING Gemeinschaftskonto im Todesfall?

Die ING schreibt das Konto auf Wunsch auf die überlebende Person um: Todesfall melden, Kopie der Sterbeurkunde einreichen, Wunsch formlos an nachlass@ing.de. Danach ist die bisherige Post-Box nicht mehr zugänglich.

Was passiert mit dem DKB Gemeinschaftskonto im Todesfall?

Die zweite Person kann weiter verfügen. Die DKB sperrt Zugang und Karten der verstorbenen Person; Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter, solange Deckung da ist.

Muss das Gemeinschaftskonto beim Finanzamt gemeldet werden?

Grundsätzlich ja, durch die Bank, in der Regel innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall. Die Anzeige darf bei anzuzeigenden Vermögenswerten von insgesamt höchstens 5.000 € entfallen. Erben zeigen ihren Erwerb grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis vom Erwerb selbst an, soweit keine Ausnahme nach § 30 Absatz 3 ErbStG greift. Eine erforderliche eigene Anzeige wird durch die Bankmeldung nicht ersetzt.

Quellen

Alle Angaben habe ich auf diesen Seiten geprüft.

  1. sparkasse.de Gemeinschaftskonto sparkasse.de
  2. sparkasse.de Todesfall sparkasse.de
  3. § 28 PStG gesetze-im-internet.de
  4. Postbank zum Erbnachweis postbank.de
  5. § 33 ErbStG gesetze-im-internet.de
  6. § 1 ErbStDV gesetze-im-internet.de
  7. § 30 ErbStG gesetze-im-internet.de

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